Die Bereitschaft, junge Menschen im Rahmen einer Lehre auf das Berufsleben vorzubereiten, wird vom Staat unterstützt. Für alle Lehrverhältnisse in Ihrem Unternehmen, welche ab 28. Juni 2008 begründet wurden, können Sie bis spätestens 3 Monate nach Abschluss eines Lehrjahres die sogenannte Basisförderung beantragen.
Diese beträgt:
- im ersten Lehrjahr bis zu 3 Lehrlingsentschädigungen,
- im zweiten Lehrjahr bis zu 2 Lehrlingsentschädigungen,
- im dritten und vierten Lehrjahr jeweils bis zu 1 Lehrlingsentschädigung (bzw. eine halbe Lehrlingsentschädigung bei halben Lehrjahren)
Lehrverhältnisse, die vor dem 28.6.2008 begründet wurden, werden wie bisher in Form einer Steuergutschrift gefördert.
Die Wirtschaftskammer OÖ bietet Ihnen einen besonderen Service:
Sie erhalten innerhalb weniger Tage nach Abschluss eines Lehrjahres einen vorausgefüllten Förderantrag, Sie überprüfen und ergänzen den Förderantrag und senden diesen an die Wirtschaftskammer zurück. Nach Einlangen des vollständig und korrekt ausgefüllten Förderantrages wird der Geldbetrag rasch und unbürokratisch an Sie überwiesen.
Achtung: Sollten Sie innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss eines Lehrjahres keinen vorausgefüllten Förderantrag zugesandt bekommen haben, dann verständigen Sie uns bitte. Für das fristgerechte Einlangen des Förderantrages ist nach den Förderrichtlinien des Bundes das Unternehmen verantwortlich.