Das im Juli 2009 beschlossene Arbeitsmarktpaket 2009 führt u. a. zu umfangreichen Änderungen bei Altersteilzeit, Kurzarbeit, Bildungskarenz sowie bei der Arbeitslosenversicherung. Für die laufende Lohnverrechnung von Bedeutung sind die nachstehend angeführten Änderungen, die mit 01.09.2009 in Kraft getreten sind:
1. Befristete Altersanhebung bei der Befreiung von der Arbeitslosenversicherung
Derzeit entfällt für Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, die Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Ab 01.09.2009 wurde diese Altersgrenze für Personen, die ab dem 02.09.1952 geboren wurden, auf das vollendete 58. Lebensjahr angehoben.
2. Entfall des Bonus-Malus-Systems
Das Bonus-Malus-System, das einen Bonus für den Dienstgeber (Entfall des Dienstgeberanteils des Arbeitslosenversicherungsbeitrags) bei Einstellung bzw. einen Malus (einmaliger Sonderbeitrag) bei Freisetzung von Arbeitnehmern nach Vollendung des 50. Lebensjahres vorgesehen hat, ist entfallen.