Aus der Judikatur der Höchstgerichte

  • VfGH: Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder: Aufhebung des § 34 Abs. 7 Z 2 EStG mit Wirkung ab dem 31.12.2010 durch den VfGH 

    Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Ablauf des 31.12.2010 (!)jene Bestimmung des Einkommensteuergesetzes aufgehoben, welche die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder als außergewöhnliche Belastung verhindert. Dabei hat der VfGH festgestellt, dass es Fälle gibt (wie den Anlassfall), in denen die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung eine derartige Höhe erreicht, dass die verfassungsgesetzlich erforderliche steuerliche Berücksichtigung durch den Unterhaltsabsetzbetrag alleine nicht annähernd herbeigeführt werden kann. Der Gesetzgeber hat nunmehr bis Ende 2010 Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu treffen.

  • VwGH: Kursverluste aus Fremdwährungskrediten in Zusammenhang mit Beteiligungen steuerlich absetzbar 

    Seit dem Steuerreformgesetz 2005 sind bei Kapitalgesellschaften Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von Beteiligungen an Tochter-Kapitalgesellschaften steuerlich abzugsfähig. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung war diese Neuregelung eng auszulegen und waren daher sonstige Aufwendungen, wie zB Wertsicherungsbeträge und Kursverluste bei Fremdwährungskrediten, weiterhin steuerlich nicht absetzbar. Im Gegenzug dazu wurden zB Kursgewinne aus derartigen Krediten steuerfrei gestellt.

    In einer aktuellen Entscheidung widerspricht der VwGH der bisherigen Auffassung der Finanz und stellt fest, dass Kursverluste, die im Zusammenhang mit einem für die Anschaffung einer Schachtelbeteiligung aufgenommenen Fremdwährungskredit anfallen, steuerlich absetzbar sind; dementsprechend sind Kursgewinne daher ebenfalls steuerpflichtig.