Bessere Absicherung pflegender Angehöriger ab 01.07.2009

Das 2. Sozialrechtsänderungsgesetz 2009 sieht vor, dass für Weiterversicherte, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um nahe Angehörige mit zumindest Pflegestufe 3 unter gänzlicher Beanspruchung ihrer Arbeitszeit in häuslicher Umgebung zu pflegen, die Pensionsbeiträge zur Gänze der Bund trägt.