Sobald man festgestellt hat, ob – und wenn ja – welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2013 abgegeben werden?
Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.04.2014 (für Online-Erklärungen der 01.07.2014). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2013 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.03.2015 bzw. 30.04.2015, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw. –guthaben ab dem 01.10.2014 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.09.2014. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängertwerden.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:
Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung | |||||
abzugeben bis | |||||
Grund zur Abgabe der Steuererklärung | Formular | Papierform | elektronisch | ||
Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000 | E1 | 30.04.2014 | 01.07.2014 | ||
Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung | E1 | 30.04.2014 | 01.07.2014 | ||
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen | E1 | 30.04.2014 | 01.07.2014 | ||
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragssteuer abgefürt wurde | E1 | 30.04.2014 | 01.07.2014 |
Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000 – Arbeitnehmerveranlagung | |||||
abzugeben bis | |||||
Grund zur Abgabe der Steuererklärung | Formular | Papierform | elektronisch | ||
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > € 730 | E1 | 30.04.2014 | 01.07.2014 | ||
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern | L1 | 30.09.2014 | 30.09.2014 | ||
Alleinverdiener– oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt | L1 | 30.09.2014 | 30.09.2014 | ||
Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw. betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten | L1 | 30.04.2014 | 01.07.2014 | ||
Krankengeld, Bezug aus Dienstleisungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen | L1 | Aufforderung durch Finanzamt | |||
Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung berücksichtigt | L1 | Aufforderung durch Finanzamt | |||
Freiwillige Steuererklärung | L1 | bis Ende 2018 |