Sobald man festgestellt hat, ob – und wenn ja – welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben werden?
Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.4.2015 (für Online-Erklärungen der 30.6.2015). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2014 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2016 bzw 30.4.2016, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2015 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2015. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.