Editorial

Wie bereits in unserer letzten Ausgabe angekündigt, hat die verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II bereits am 16.10.2023 gestartet und am 2.11.2023 geendet. Mit 8.11.2023 wurde ein erster Entwurf der Förderrichtlinie für den Energiekostenzuschuss II auf der aws-Homepage veröffentlicht, welcher eine ähnlich kurze Frist für die Beantragung – nämlich nur bis zum 7.12.2023 – vorsieht. Diese Fristen sind als außerordentlich kurz anzusehen, da zum einen die notwendige Informationsbeschaffung für einen ordnungsgemäßen Antrag oftmals schwierig ist und zum anderen die Angaben jedes Antrags durch einen WP/StB/BiBu überprüft werden müssen. Dabei stellt sich die Frage, ob es praktisch bzw technisch überhaupt möglich ist, einen ordnungsgemäßen Antrag innerhalb der Antragsfrist stellen zu können. Der vorliegende Entwurf der Förderrichtlinie kann noch Änderungen erfahren. Die Förderrichtlinie bedarf der in Aussicht gestellten Genehmigung durch die Kommission der EU. Um berechtigten Unternehmen die Möglichkeit der Antragstellung nicht aufgrund kurzer Fristsetzungen zu nehmen, wird wohl eine Fristverlängerung eine akzeptable Lösung sein. Die Veröffentlichung der Richtlinie bleibt abzuwarten.

Für all jene, die das Antragsfenster für die Voranmeldung des EKZ II verpasst haben, möchten wir nochmal auf die Energiekostenpauschale hinweisen (siehe dazu Punkt 8).

Wir hoffen, Ihnen damit eine informative Grundlage zu bieten, und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

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