ENERGIEKOSTENAUSGLEICH: € 150

Wie wir bereits in unserer Ausgabe 3/2022 berichtet haben, wurde vor dem Teuerungs-Entlastungspaket der Energiekostenausgleich (Energiebonus) geschaffen.

Der Energiebonus beträgt einmalig € 150 pro Haushalt und wird in Form eines Gutscheins ausgegeben. Die Gutscheine wurden zeitlich versetzt, je nach Bezirk, bis Ende Juni 2022 an die Haushalte verschickt.

Berechtigt, den erhaltenen Gutschein einzulösen, sind Sie dann, wenn

  • Sie an dieser Adresse im Zeitraum vom 15.3.2022 bis 30.6.2022 an zumindest einem Tag Ihren Hauptwohnsitz im Inland hatten,
  • Sie zahlende/r Kunde/in bei einem Stromlieferanten (der Vertrag läuft auf Ihren Namen) sind und wenn
  • Ihre Einkünfte die Höchstgrenze von € 55.000 pro Jahr (Einpersonenhaushalt) oder € 110.000 (Mehrpersonenhaushalt) nicht überschreiten. Die Einkunftsgrenze ist entweder der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ laut Einkommensteuerbescheid oder die Kennzahl 245 am Lohnzettel.

Hinweis: Wenn Sie bislang noch keinen Gutschein erhalten haben, dann ist es möglich, auf www.energiekostenausgleich.gv.at oder telefonisch unter 050 233 798 bis zum 31.8.2022 gesondert einen Gutschein anzufordern. Nach dem 31.8.2022 werden keine Gutscheine mehr ausgestellt.

Erhaltene Gutscheine können bis spätestens 31.10.2022 eingelöst werden. Die Einlösung erfolgt entweder postalisch mittels dem beiliegenden Antwortkuvert oder elektronisch auf www.energiekostenausgleich.gv.at

Tipp: Der Energiekostenausgleich kann mit dem Teuerungsausgleich kombiniert werden. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind sozial gestaffelt und führen für die am meisten Betroffenen zu einer Entlastung von insgesamt € 450.

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