Erfreuliches

Unter dem Motto „ man freut sich auch über Kleinigkeiten“ möchten wir nicht versäumen, auf folgende Änderungen hinzuweisen:

1. Geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten

Der ausschließlich vom Arbeitgeber getragene Unfallversicherungsbeitragwird ab 01.07.2014 um 0,1% auf 1,3% gesenkt.

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds, der bei Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers für die offenen Ansprüche der Dienstnehmer einspringt, wird durch den  IE-Zuschlag vom Arbeitgeber finanziert. Dieser wird um 0,1% auf 0,45% gesenkt, allerdings erst ab 01.01.2015.

2. Erhöhung der Familienbeihilfe

Kürzlich wurde die Erhöhung der Familienbeihilfe (FBH) um 4% ab dem 01.07.2014 sowie eine weitere Erhöhung um je 1,9% per 01.01.2016 bzw. 01.01.2018 beschlossen.

 

 Übersicht der Familienbeihilfe – pdf