Im Jahr 2005 wurden bekanntlich in der EU Maßnahmen gesetzt, die sicherstellen sollen, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen an EU-Bürger einer effektiven Besteuerung unterzogen werden. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben einen Informationsaustausch in Form von Kontrollmitteilungen eingeführt, die von der zinsenauszahlenden Bank mindestens einmal pro Jahr automatisch an das Wohnsitzfinanzamt des ausländischen Kontoinhabers übermittelt werden (Auskunftssystem). Österreich, Belgien und Luxemburg heben abweichend davon auf die betroffenen Zinsenzahlungen eine Quellensteuer ein. Der Quellensteuersatz beträgt seit 01.07.2008 20 % (davor 15%) und wird nunmehr ab 01.07.2011 auf 35% angehoben.
Ein österreichischer Anleger mit ausländischen Zinseneinkünften muss diese bei der österreichischen Einkommensteuerveranlagung selbstverständlich auch dann deklarieren, wenn die Zinsen im Ausland (zB in Belgien, Luxemburg oder der Schweiz) einem Quellensteuerabzug unterliegen (Steuerbelastung in Österreich: 25 % Einkommensteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird die im Ausland abgezogene Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet. Der Quellensteuerabzug kann aber dadurch vermieden werden, dass der Anleger freiwillig einem Informationsaustausch der ausländischen Bank mit seinem Wohnsitzfinanzamt zustimmt. In diesem Falle muss der zinsenauszahlenden Bank eine Ansässigkeitsbescheinigung des österreichischen Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt werden.