Am 30.6.2022 wurde von der Bundesregierung das bestehende Klimabonusgesetz nachgebessert, damit die unmittelbaren finanziellen Nachteile durch die Teuerungswelle abgefedert werden.
Mit der Novelle wurde bereits für das Jahr 2022 die Höhe des Sockelbetrags des regionalen Klimabonus von € 100 auf € 250 (Fixbetrag) angehoben. Anspruchsberechtigt ist jede natürliche Person, die im Kalenderjahr, für das der regionale Klimabonus ausbezahlt wird, an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Auch Kinder (jünger als 18 Jahre) erhalten einen Klimabonus in Höhe der Hälfte (€ 125). Eine regionale Differenzierung wird im Jahr 2022 nicht vorgenommen.
Laut Bundesministerium soll der Klimabonus ab Oktober 2022 zur Auszahlung (Banküberweisung oder Gutschein) gelangen.
Ab dem Kalenderjahr 2023 kommt die ursprüngliche Systematik der Berechnung in Form eines Sockelbetrags und ergänzendem Regionalausgleich zur Anwendung.