Arbeitsmarktpaket I
Mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 (BGBl I 12/2009) erfolgte eine Neuregelung der Beihilfen zur Kurzarbeit ab 01.02.2009:
- Voraussetzungen: Bei vorübergehenden nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus unternehmensexternen Ursachen, kann Kurzarbeit vereinbart und beim AMS Kurzarbeitsbeihilfe beantragt werden, wenn der Arbeitsausfall nicht unter 10 % und nicht über 90 % der Normalarbeitszeit liegt. Innerbetriebliche Vereinbarungen unter Einbeziehung des Betriebsrates sind zu treffen über: Geltungsbereich, Kurzarbeitszeitraum, Kurzarbeitsunterstützung, Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes, Behaltefrist, gegebenenfalls Qualifizierungsangebote und Abbau von Überstunden und Urlaub.
- Verständigung des AMS: Diese muss 6 Wochen vor Einführung der Kurzarbeit erfolgen und der Förderantrag mittels Verwendung des betreffenden Formulars spätestens 3 Wochen vor Beginn derselben eingebracht werden.
- Dauer und Behaltefrist: Der Kurzarbeitszeitraum ist zunächst mit 6 Monaten limitiert, kann aber auf maximal 18 Monate, in außergewöhnlichen Fällen darüber hinaus verlängert werden. Die Behaltefrist hängt von der Kurzarbeitsdauer ab (z.B. bis zu 12 Monate 3 darüber hinaus 4 Monate).
- Kurzarbeitsbeihilfe an Dienstgeber: Sie dient dem teilweisen Ersatz der zusätzlichen Aufwendungen für die Kurzarbeitsunterstützung zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung und der Mitarbeitervorsorgekasse mit einem Zuschlag von 15 % als Qualifizierungsunterstützung bei Weiterbildung. Hinweis auf die AMS-Richtlinie GZ BGS/AMF/0722/9981/2009.
- Kurzarbeitsunterstützung für Dienstnehmer: Sie tritt anstelle des Arbeitsverdienstes für jede Ausfallstunde und orientiert sich am anteiligen Arbeitslosengeld, welches der Verringerung der Arbeitszeit entspricht. Bemessungsgrundlagen sind für: Lohnsteuer, DB und DZ sowie AK- und Landarbeiterumlage, WBFB, Schlechtwetterzulage und SV-Beiträge das reduzierte Entgelt zuzüglich Kurzarbeitsunterstützung, wobei KommSt für letztere entfällt.
Arbeitsmarktpaket II (Initiativantrag vom 17.06.2009)
Die Kurzarbeit wird ab 01.07.2009 bis 2012 auf maximal 24 Monate verlängert. Das AMS übernimmt zur Gänze die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung ab dem 7. Monat. Das Arbeitslosengeld wird wertgesichert. Weitere Änderungen bei der Altersteilzeit, Bildungskarenz, Lohnnebenkosten und Arbeitsstiftung.