Laut einer Pressemitteilung des Finanzministers wird der Lockdown-Umsatzersatz bis 31.12.2020 verlängert. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020, also von 7.12. bis 31.12.2020, soll den betroffenen österreichischen Unternehmen 50% ihres Umsatzes ersetzt werden. Die Umsatzdaten sollen anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet werden Als Berechnungsgrundlage gelten die Umsätze des Dezembers 2019. Die Mindesthöhe von € 2.300 und die Deckelung von € 800.000 sollen auch bei dieser Maßnahme gelten, gegebenenfalls unter Verringerung von bestimmten anderen COVID-19-Förderungen.
Vorgesehen ist, dass der Antrag ab 16.12.2020 bis 15.1.2021 über Finanz Online gestellt werden kann. Es gilt keine automatische Verlängerung des Novemberumsatzersatzes.
Die unterschiedliche Höhe des Ersatzes, nämlich 50% für Dezember dagegen 80% für November, wird seitens des BMF so begründet, dass einerseits im November die doppelten Gehälter ausbezahlt werden und anderseits der Dezember in sehr vielen Bereichen die umsatzstärkste Zeit ist.
Die Gastronomie, Hotels und weitere Beherbergungsbetriebe müssen allerdings bis 7.1.2021 geschlossen bleiben. Für die ersten Jännertage, in denen nach aktuellem Stand Hotels und Gastronomie geschlossen bleiben, können die Unternehmen nur mehr den Fixkostenzuschuss beantragen.
Die entsprechende Verordnung wurde aber bis Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht.