RÄG 2010 Geplante Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Um vor allem KMUs von gesetzlichen (Informations-)Verpflichtungen zu entlasten, soll mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungesetz (RÄG) 2010 die Buchführungsgrenze im Unternehmensgesetzbuch (UGB) massiv angehoben werden. Dadurch können viele Kleinunternehmer, die bisher bilanzierungspflichtig waren, ab 2010 ihre Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen. Daneben ist eine (erste) Angleichung zwischen unternehmensrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlung geplant. Im Wesentlichen sollen ab 01.01.2010 folgende Änderungen im UBG in Kraft treten:

  • Anhebung der derzeit geltenden unternehmensrechtlichen Umsatzgrenze für die Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht von € 400.000 auf künftig € 700.000 Jahresumsatz. Die neue Umsatzgrenze soll für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2009 beginnen, sie soll aber rückwirkend angewendet werden. Dies bedeutet, dass ein bisher bilanzierungspflichtiger Unternehmer (mit Umsätzen von mehr als € 400.000), dessen Umsätze in den Jahren 2008 und 2009 weniger als € 700.000 betragen haben, ab 2010 seine Gewinnermittlung auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen kann.
  • Abschaffung der derzeitigen Möglichkeit zur Aktivierung von Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes.
  • Verpflichtende Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Firmenwerts (= Streichung des bisherigen Wahlrechts einer sofortigen aufwandswirksam Verrechnung im UGB-Jahresabschluss).
  • Abschaffung der derzeit gegebenen Möglichkeit zur Vorwegnahme künftiger Wertminderungen beim Umlaufvermögen (sogenanntes erweitertes Niederstwertprinzip).

Das RÄG 2010 liegt derzeit als Regierungsvorlage zur Beschlussfassung im Parlament. Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.