Rezeptgebührenobergrenze

Der Selbstbehalt auf Medikamente ist bekanntlich mit 2 % des Nettoeinkommens begrenzt. Information in „SVAktuell“ 1/Februar 2009 Seite 13: „Bitte beachten Sie, dass die Befreiung zwar mit 01.01.2009 weggefallen ist, aber bei gleich bleibenden Einkommensverhältnissen und Medikamentenbezug wieder automatisch festgestellt wird. Ein Antrag ist nicht erforderlich“. Dieser Satz ist so zu verstehen, dass diese Begrenzung für jedes Jahr neu berechnet wird. Mit anderen Worten: Die Befreiung beginnt jeweils erst dann zu wirken, wenn 2 % des Nettoeinkommens in dem betreffenden Jahr überstiegen werden.