Ausgerechnet an einem Freitag, den 13. hat die Bundesregierung die Eckpfeiler der bereits seit vielen Monaten diskutierten Steuerreform 2015/2016 präsentiert. Am 17.3.2015 wurden dann die Grundzüge der Steuerreform im Ministerrat offiziell beschlossen.
Von den geplanten Entlastungen von rd € 5 Mrd entfallen rd € 4,9 Mrd auf die Tarif-reform und rd € 0,1 Mrd auf Begünstigungen für Familien. Ein Standortpaket, das mittelfristig ein Volumen von € 0,2 Mrd umfassen wird, soll Konjunkturimpulse für die Wirtschaft bringen.
Das Entlastungsvolumen soll durch Maßnahmen gegen den Steuerbetrug (rd € 1,9 Mrd), Einsparungen im Verwaltungsbereich (rd € 1,1 Mrd), Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht und Erhöhung vermögensbezogener Steuern (rd € 1,2 Mrd) und letztlich durch Ankurbelung der Wirtschaft finanziert werden.
Inkrafttreten wird die Tarifreform erst im Jahr 2016. Im Mai werden die ersten
Gesetzesentwürfe im Detail vorliegen.
Das neue Tarifmodell
Wie bereits erwähnt, ist das Kernstück der Steuerreform ein neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Einkommen bis € 11.000 bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkommensteuer zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigem Einkommen von € 90.000 (bisher € 60.000). Ab einem Einkommen von € 1 Mio soll der Steuersatz auf 55 % angehoben werden (diese Maßnahme soll aber auf 5 Jahre befristet sein).
Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt:
Tarifmodell NEU
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Bisheriger Tarif
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Stufe bis
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Steuersatz
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Stufe bis
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Steuersatz
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11.000
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0%
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11.000
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0%
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18.000
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25%
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25.000
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36,50%
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31.000
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35%
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60.000
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43,21%
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60.000
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42%
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darüber
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50%
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90.000
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48%
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1.000.000
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50%
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über 1 Mio
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55%
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Per Saldo soll sich eine durchschnittliche Entlastung von € 1.000 für jeden Steuerzahler ergeben.
Neben der Tarifreform sind noch folgende Entlastungen vorgesehen:
– Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer von derzeit € 345 um € 55 auf € 400.– Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von € 220 auf € 440 pro Kind. Wird der Kinderabsetzbetrag von beiden Elternteilen in Anspruch genommen, beträgt er künftig € 264 pro Person.
– Die Negativsteuer für Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zahlen, wird von bisher € 110 auf bis zu € 400 erhöht. Sie ist mit 50 % der Sozialversicherungsbeträge begrenzt (bisher 10 %).
– GSVG-Pflichtige und Landwirte, die keine Einkommensteuer zahlen, sollen SV-Beiträge als Äquivalent für die Negativsteuer rückerstattet erhalten.
– Für geringverdienende Pendler soll der Pendlerzuschlag erhöht werden.
– Bei niedrigen Pensionen soll es künftig ebenfalls zu einer Gutschrift aus der
Negativsteuer von bis zu € 110 kommen können.
Standortpaket:Zur Stärkung der Wirtschaft sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
– Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 %
– Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiter-beteiligung von € 1.460 auf € 3.000
– Senkung der Lohnnebenkosten ab 2018 durch Absenkung des Beitrages zum
Familienlastenausgleichsfonds
– KMU-Finanzierungspaket
– Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher