Sonderklienteninfo – Steuerreform 2015/2016

Erhöhung der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer soll von 25 % auf 27,5 % angehoben werden. Auch wenn in den zur Steu­erreform veröffentlichten Papieren immer nur davon gesprochen wird, dass von dieser Erhö­hung Dividenden erfasst sind, ist zu erwarten, dass die Erhöhung auch für Kapitalgewinne, Zuwendungen von Stiftungen uä gelten wird. Lediglich für Zinsen aus Sparbüchern und Giro­konten soll eine Ausnahme kommen.

Die Gesamtsteuerbelastung von ausge­schütte­ten Gewinnen aus einer Kapital­gesellschaft (nach Abzug der 25%igen Körperschaftsteuer) erhöht sich damit von derzeit 43,75 % auf 45,625 %.