Erhöhung der Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer soll von 25 % auf 27,5 % angehoben werden. Auch wenn in den zur Steuerreform veröffentlichten Papieren immer nur davon gesprochen wird, dass von dieser Erhöhung Dividenden erfasst sind, ist zu erwarten, dass die Erhöhung auch für Kapitalgewinne, Zuwendungen von Stiftungen uä gelten wird. Lediglich für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten soll eine Ausnahme kommen.
Die Gesamtsteuerbelastung von ausgeschütteten Gewinnen aus einer Kapitalgesellschaft (nach Abzug der 25%igen Körperschaftsteuer) erhöht sich damit von derzeit 43,75 % auf 45,625 %.