Splitter

  • Einheitswert als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer ist verfassungswidrig
    Wie (fast) zu erwarten war, haben die Verfassungsrichter die Bestimmung, wonach bei bestimmten Erwerben (zB Schenkung, Erbschaft) der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen ist, als verfassungswidrig aufgehoben.
    Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung festgehalten, dass nichts gegen verwaltungsökonomische Vereinfachungen spricht, aber „wenn der Gesetzgeber eine Aktualisierung der – an sich unbedenklichen – Einheitswerte über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten unterlässt bzw verhindert, dann löst er damit Verwerfungen und Unstimmigkeiten im Steuersystem aus, die ab einem gewissen Zeitpunkt auch mit Gründen der Verwaltungsökonomie nicht mehr gerechtfertigt werden können (…)“. Der VfGH hat dem Gesetzgeber aber eine relativ lange Frist – nämlich bis 31.05.2014 – zur Änderung des Gesetzes eingeräumt. Dies bedeutet, dass noch ausreichend Zeit ist, unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken auf Basis der bisherigen gesetzlichen Regelung durchzuführen. Auf welche Art und Weise der Gesetzgeber einen verfassungskonformen Zustand herstellen wird, bleibt abzuwarten. Siehe dazu auch die Ausführungen zur Grundbuchseintragungsgebühr…..
  • Neues in FinanzOnline
    Seit 01.01.2013 werden Bescheide und Ergänzungsersuchen elektronisch zugestellt (außer der FinanzOnline-Teilnehmer verzichtet ausdrücklich darauf). Buchungsmitteilungen und die Benachrichtigung über die fällige Quartalsvorauszahlung (ESt / KSt) werden vorläufig noch in Papierform versendet. Bei den in den letzten Tagen zugestellten Benachrichtigungen über die Vorauszahlungen war erstmalig kein Zahlschein mehr beigelegt. Medienberichten zufolge sollen aber künftig wieder Zahlscheine mitgesandt werden, da sich viele Steuerpflichtige beschwert haben.
  • Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen 
    Die Verlustübernahme durch einen Gesellschafter unterliegt dannnicht der Gesellschaftsteuer, wenn die Gesellschaft bereits vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlusts erwirbt. Die Zusage kann auch durch einen Gesellschafterbeschluss gegeben werden und muss nicht wie bisher auf einen Ergebnisabführungsvertrag zurückzuführen sein.
  • Steuerabkommen mit Liechtenstein
    Am 29.01.2013 wurde ein Steuerabkommen mit Liechtenstein unterzeichnet. Das Abkommen, das sich im Wesentlichen an dem Steuerabkommen mit der Schweiz orientiert, soll am 01.01.2014 in Kraft treten. Im Gegensatz zum Abkommen mit der Schweiz, das ausschließlich Kapitalvermögen von Österreichern bei Schweizer Banken betrifft, umfasst das Steuerabkommen mit Liechtenstein neben den Kapitalvermögen bei liechtensteinischen Banken auch Kapitalvermögen, das von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen weltweit verwaltet wird.