Splitter

  1. Vignettenpreise für Autobahnbenützung werden ab 2012 geringfügig erhöht

    Die Preise für Vignetten, die für die Benützung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen von einspurigen und mehrspurigen KFZ (bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to) zu bezahlen sind, werden ab 2012 wie folgt erhöht:

    Vignettenpreise einspurige KFZ mehrspurige KFZ
    bisher NEU bisher NEU
    Jahresvignetten 30,50 € 31,00 € 76,50 € 77,80 €
    2-Monatsvignette
    (gültig ab 01.12.2011)
    11,50 € 11,70 € 23,00 € 23,40 €
    10-Tagesvignette
    (gültig ab 01.12.2011)
    4,50 € 4,60 € 7,90 € 8,00 €
  2. VwGH zur Geschäftsführung ohne Entgelt 

    Der VwGH hat kürzlich bestätigt, dass der Mehrheitsgesellschafter für eine von ihm unentgeltlich ausgeübte Geschäftsführungstätigkeit keine Aufwendungen steuerlich absetzen kann, weil die unentgeltliche Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer keine Einkunftsquelle darstellt. Nach Ansicht von Steuerexperten hat der VwGH damit indirekt auch die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung bestätigt, dass Gewinnverlagerungen in die Kapitalgesellschaft im Wege von Nutzungseinlagen (zB unentgeltliche Geschäftsführung oder unentgeltliche Darlehensgewährung durch Gesellschafter) steuerlich anzuerkennen sind.

  3. Neue Stundungs- und Aussetzungszinsen ab 13.07.2011

    Aufgrund des Beschlusses des Rates der Europäischen Zentralbank steigt der Basiszinssatz in Österreich mit Wirkung ab 13.07.2011 von 0,28 % auf 0,88 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt
    4,5 % Prozent, jener für Aussetzungszinsen 2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Somit kosten ab 13.07.2011 Stundungszinsen 5,38 % und Aussetzungs-/Anspruchszinsen 2,88 %.

    ab 13.07.2011 13.05.09 – 12.07.11 11.03.09 – 12.05.09 21.01.09 – 10.03.09 10.12.08 – 20.01.09 12.11.08 – 09.12.08
    Stundungszinsen 5,38 % 4,88 % 5,38 % 5,88 % 6,38 % 7,13 %
    Aussetzungs- /
    Anspruchszinsen
    2,88 % 2,38 % 2,88 % 3,38 % 3,88 % 4,63 %
  4. Neuer Kategorienmietzins ab 01.09.2011

    Infolge der Überschreitung des 5%igen Schwellenwerts seit der letzten Anhebung der Kategoriemietzinse (mit 01.09.2008) wurden diese nunmehr mit Wirkung ab 01.08.2011 neu festgesetzt:

    Kategorie bisher NEU
    je m² NFL je m² NFL
    A 3,08 € 3,25 €
    B 2,31 € 2,44 €
    C 1,54 € 1,62 €
    D brauchbar 1,54 € 1,62 €
    D 0,77 € 0,81 €

    Die neuen Kategoriemietzinse können bei Neuverträgen bereits ab 01.08.2011 vereinbart werden. Bei bestehenden Mietverträgen muss das Anhebungsbegehren nach dem 01.08.2011 und jedenfalls mindestens 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin dem Mieter zugehen. Praktisch ist damit der früheste Mietzins-Valorisierungstermin der 01.09.2011.

  5. Neuerungen bei Preisausschreiben ab 01.09.2011

    Im letzten Newsletter haben wir bereits darüber berichtet, dass mit dem AbgÄG 2011 bei Preisausschreiben eine Bagatellregelung von 500 € für die 5%ige Glückspielabgabe eingeführt wird und die Abgabe nur mehr jährlich zu berechnen und abzuführen ist. Die Änderungen sind mit 01.09.2011 in Kraft getreten.

  6. Beginn Anspruchsverzinsung

    Ab 01.10.2011 werden für Nachzahlungen bzw Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2010 Anspruchszinsen (derzeit 2,88 %) verrechnet. Wer für 2010 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Belastung durch Anspruchszinsen im Wege einer freiwilligen Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter 50 € werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze).

    Hinweis: Anspruchszinsen sind generell ertragsteuerlich neutral: Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinsenerträge dafür steuerfrei.