SOZIALVERSICHERUNGSWERTE UND -BEITRÄGE FÜR 2010

Echte und freie Dienstnehmer (ASVG)   Beträge in € jährlich monatlich täglich Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge — 4.110,00 137,00 Sonderzahlungen 8.220,00 — — Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung — 4.795,00 — Geringfügigkeitsgrenze — 366,33 28,13       Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Dienstgeber- Anteil Dienstnehmer- Anteil Arbeiter     Unfallversicherung 1,40 % 1,40 % —     Krankenversicherung 7,65 […]

AUSSENSTEUERRECHT

Spekulationsgewinn aus dem Verkauf einer inländischen Liegenschaft Steuerpflicht in Österreich besteht auch für einen Ausländer, der in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Zurechnung von Einkünften Die Neuregelung lt. RZ 104 EStR im Rahmen von DBA ist differenziert anzuwenden. Jedenfalls aber im „Interim Management“, wenn Geschäftsführertätigkeiten bei österreichischen Gesellschaften wahrgenommen werden. Vergütungen für diese Tätigkeiten sind[…..]

Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

1. Mitversicherung von LebensgefährtInnen Seit 01.08.2009 haben sowohl gleich- als auch anders geschlechtliche LebensgefährtInnen die Möglichkeit, als Angehörige in die Krankenversicherung einbezogen zu werden, wenn sie seit mindestens 10 Monaten mit dem/der Versicherten in Hausgemeinschaft leben, ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen und kein arbeitsfähiger Ehegatte im gemeinsamen Haushalt lebt.   2. Achtung Bauwirtschaft: Neue[…..]

EORI-Nummer für Zollangelegenheiten ab 01.01.2010

Unternehmer, die zollrelevante Tätigkeiten (zB als Importeur, Exporteur, Anmelder oder Bewilligungsinhaber im Zollverfahren) mit Drittstaaten ausführen, benötigen ab 01.01.2010 die sogenannte EORI-Nummer. Hinter dem Kürzel EORI verbirgt sich das Europäische Registrierungs- und Identifikationssystem „Econo-mic Operators‘ Registration and Identification“. Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifizierung der Unternehmen, die im Gemeinschaftsgebiet ansässig oder zumindest steuerlich veranlagt sind und ist ab 01.01.2010 bei jeder Form[…..]