Steuerreform 2015/16

„Eine schwere Geburt – Nationalrat finalisiert Steuerreform“ – unter diesem Titel hat die Parlamentskorrespondenz über die Beschlussfassung des Gesetzespaketes zur Steuerreform 2015/16 am 7.7.2015 im Parlament berichtet. So wurde bis zur Abstimmung im Plenum über eine Erweiterung der Meldepflichten von Banken verhandelt, die es ermöglichen, Kapitalzuflüsse im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zu entdecken und zu besteuern. Positiv hervorzuheben ist, dass es gelungen ist, für die Konteneinsicht in Abgabenverfahren einen verstärkten Rechtsschutz und die richterliche Genehmigung vorzusehen.

Bei für die Wirtschaft bedeutenden Sachverhalten waren die politischen Mandatare weniger eifrig. Die Regelung über die „Einlagenrückzahlung“ wurde – trotz anderslautender Ankündigungen – beinahe unverändert beschlossen.

Die nachfolgenden Ausführungen fassen nunmehr die wesentlichsten Änderungen durch die Steuerreform 2015/16 und das sogenannte „Bankenpaket“ zusammen. Änderungen und Ergänzungen gegenüber den Begutachtungsentwürfen sowie Klarstellungen in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage sind grau hinterlegt. Die Änderungen werden überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft treten.