Steuersplitter

  • Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen zum 31.12.2009
    Nachdem der VfGH im Jahr 2006 die verpflichtende Wertpapierdeckung auch für Pensionsrückstellungen als verfassungswidrig aufgehoben hat, hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.06.2007 beginnen, eine Neuregelung der Wertpapierdeckung getroffen. Eine neuerliche Wertpapierdeckung war demnach bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr frühestens zum 30.06.2008 (nämlich für das abweichende Wirtschaftsjahr 01.07.2007 bis 30.06.2008), im Falle eines Regelwirtschaftsjahres (= Kalenderjahres) erstmals zum 31.12.2008 erforderlich. Ab diesen Bilanzstichtagen müssen als Deckung der Pensions-rückstellung Wertpapiere im Nennbetrag von 50 % des vorjährigen (steuerlichen) Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein.

    Als deckungsfähige Wertpapiere gelten weiterhin vor allem Anleihen und Anleihenfonds (wobei nunmehr neben Anleihen österreichischer Schuldner auch in Euro begebene Anleihen von in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat ansässigen Schuldnern zugelassen werden), weiters neu auch inländische Immobilienfonds sowie ausländische offene Immobilienfonds mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Staat.

    Neu ist weiters, dass die steuerlich erforderliche Deckung der Pensionsrückstellung auch durch Rückdeckungsversicherungen erfüllt werden kann. Anrechenbar ist in diesem Falle das versicherungsmathematische Deckungskapital bzw. ein höherer Rückkaufswert. Das Deckungsvermögen darf nicht für andere Zwecke (zB als Sicherstellung für einen Bankkredit) verwendet werden.

  • Valorisierung der neuen fahrleistungsabhängigen Mauttarife für LKW ab 2010
    Wie bereits in unserem Newsletter 05/09 berichtet, wurde in Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie die LKW-Maut nach dem Schadstoffausstoß in drei Gruppen gestaffelt. Die damals veröffentlichten Sätze für den ab 2010 gültigen Grundkilometertarif wurden mit Wirkung ab 01.01.2010 valorisiert und betragen daher:

    Km-abhängige
    LKW-Maut ab 2010
    Tarifklasse A
    (Euroklasse
    EEV, VI)
    Traifklasse B (Euroklasse
    IV-V)
    Tarifklasse C
    (Euroklasse
    0-III)
    Fahrzeuge unter 3,5 to keine Maut keine Maut keine Maut
    Fahrzeuge mit 2 Achsen 14,40 Cent/km 15,40 Cent/km 17,60 Cent/km
    Fahrzeuge mit 3 Achsen 20,16 Cent/km 21,56 Cent/km 24,64 Cent/km
    Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen 30,24 Cent/km 32,34 Cent/km 36,96 Cent/km

    Die Tarife für die Sondermautstrecken wurden ebenfalls entsprechend angepasst.

  • Faxrechnungen
    Der Vorsteuerabzug für Faxrechnungen wird bis Ende 2010 verlängert.