STROMKOSTENBREMSE FÜR GEWERBLICHE HAUSHALTE

Kleinere Gewerbetreibende, die ihren Hauptwohnsitz am Betriebssitz haben, können künftig aufgrund einer Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes einen Antrag auf Unterstützung durch die Stromkostenbremse stellen. Anträge sollen noch im Frühjahr gestellt werden können und bis 31.5.2023 möglich sein. Auf den Stromrechnungen wirksam wird die Novelle mit 1.6.2023 für die Dauer von 19 Monaten. Die Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden derzeit im Rahmen einer Verordnung erarbeitet. Bis zum Vorliegen der Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.

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