Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2008 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.06.2009 zurückholen. Die Frist ist meist nicht verlängerbar!
Rückerstattungsanträge für Deutschland sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Schwedt, Passower Chaussee 3b, 16303 Schwedt/Oder (Tel 0049 1888 406 0, Fax 0049 1888 406 4722). Mehr Informationen für Deutschland finden Sie auf der Homepage des deutschen Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.bund.de). Achtung: Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben!
Ausländische Unternehmer können sich österreichische Vorsteuern für 2008 ebenfalls nur bis 30.06.2009 zurückholen, und zwar beim Finanzamt Graz-Stadt (Antragsformular U5 www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=U5 samt Ausfüllanleitung – www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=U5a). Dem Antrag sind die Originalrechnungen beizulegen.
Aufgrund einer EU-Richtlinie soll das Verfahren der Vorsteuererstattung im EU-Gemeinschaftsgebiet für dort ansässige Unternehmer mit Wirkung ab 01.01.2010 neu geregelt, insbesondere vereinfacht und beschleunigt werden (nur mehr elektronischer Antrag ohne Originalbelege, Überweisung idR binnen 4 Monaten).