- 29.02.2012:
Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2011 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria). - 31.03.2012:
Einreichung der Jahreserklärungen 2011 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer). - 01.04.2012:
Die neue Wertpapiergewinnsteuer (Besteuerung von Einkünften aus realisierten Wertzuwächsen und aus Derivaten mit 25 % KESt, im Regelfall durch Steuerabzug durch die Bank) tritt in Kraft. - 30.04.2012:
Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt in Papierform. - 30.06.2012:
Frist für die elektronische Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt via FinanzOnline (wobei für alle von einem Wirtschaftstreuhänder vertretenen Steuerpflichtigen bekanntlich Sonderregelungen bestehen).