Wann muss ich eine Steuererklärung für 2012 abgeben?

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2012 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.04.2013 (für Online-Erklärungen der 01.07.2013). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2012 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerungmaximal bis 31.03.2014 bzw 30.04.2014, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 01.10.2013 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.09.2013. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängertwerden.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:

Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung
 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

abzugeben bis
Papierform elektronisch
Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000 E1 30.4.2013 1.7.2013
Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung E1 30.4.2013 1.7.2013
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen E1 30.4.2013 1.7.2013
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionenenthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde E1 30.4.2013 1.7.2013

 

 

Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und

das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000  – Arbeitnehmerveranlagung

 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

 

Formular

abzugeben bis
Papierform elektronisch
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > € 730 E1 30.4.2013 1.7.2013
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von 2 oder mehreren Arbeitgebern L1 30. 9. 2013 30. 9. 2013
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt L1 30. 9. 2013 30. 9. 2013
Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten L1 30. 4. 2013 1. 7.2013
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung  berücksichtigt L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freiwillige Steuererklärung L1 bis Ende 2017