Was doch noch von der Steuerreform geblieben ist

Im Laufe des heurigen Frühjahres wurden vom Finanzministerium eine Reihe von Begutachtungsentwürfen versandt, und zwar das EU-Streitbeilegungsgesetz, das Digitalsteuerpaket, StRefG I 2019/20, das Gesetz zur Neuorganisation der Finanzverwaltung und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2020 (samt EU-Meldepflichtgesetz). Diese Entwürfe wurden dann in Anbetracht der politischen Turbulenzen nicht mehr als Regierungsvorlagen in den Nationalrat eingebracht, sondern in abgeänderter Form als Initiativanträge. Die Initiativanträge zum StRefG 2020, dem Finanz-Organisationsreformgesetz und dem AbgÄG 2020 wurden dem Budgetausschuss mit Fristsetzung 1.9.2019 zugewiesen. Darüber soll noch vor der Nationalratswahl am 29.9.2019 im Parlament abgestimmt werden.
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  • Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020)

Der Initiativantrag enthält folgende wichtige Änderungen:

  • Erhöhung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf € 800 ab 2020,
  • Einkommensteuerliche Pauschalierung für Kleinunternehmer bis € 35.000 Jahresumsatz ab 2020,
  • Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen mittels Steuergutschrift,
  • Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages ab 2020,
  • Sondervorschriften für „hybride Gestaltungen“ ab 2020,
  • Vereinheitlichung in Bezug auf Reihengeschäfte und Konsignationslager,
  • Erhöhung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf € 35.000 Umsatz ab 2020,
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10 % für elektronische Publikationen,
  • Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogenen Versicherungssteuer auf Grund der Berücksichtigung des CO²-Ausstoßes.
    • Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020)

Der Entwurf beinhaltet unter anderem folgende Neuerungen:

  • Einführung einer Digitalsteuer von 5 % auf Onlinewerbung für große Unternehmen ab 2020,
  • Aufzeichnungspflichten für Onlineversandhändler,
  • Haftung von Versandhändlern und Vermittlungsplattformen,
  • Entfall der Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer für Kleinsendungen aus Drittländern bis
    € 22 – voraussichtlich ab 2021,
  • Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende
    • Das Finanz-Organisationsreformgesetz sieht eine Neuorganisation der Finanz- und Zollverwaltung vor, die aber erst mit 1.7.2020 in Kraft treten soll.
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Es bleibt abzuwarten, ob diese Initiativanträge noch rechtzeitig im Parlament beschlossen werden. Wir werden in der nächsten Ausgabe ausführlich darüber berichten.

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