1.2.2015:
Autobahnvignette 2015 nicht vergessen
– Spätestens ab 1.2.2015 muss die azurblaue Jahresvignette 2015 (gültig vom 1.12.2014 bis 31.1.2016) auf der Windschutzscheibe kleben. Die Jahresvignette 2015 für PKW kostet € 84,40 Widrigenfalls ist eine Ersatzmaut von € 120 für PKW zu entrichten.
2.3.2015:
Einreichung Jahreslohnzettel und Meldungen
– Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2014(Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at ) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).
31.3.2015:
Einreichung der Jahreserklärung 2014 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).
Einkommensbericht 2015
– Arbeitgeber, die dauernd mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen alle zwei Jahre einen Einkommensbericht erstellen. Der Einkommensbericht soll die Einkommenstransparenz erhöhen und den Abbau von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen unterstützen. Die Entgeltsanalyse hat in anonymisierter Form zu erfolgen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Der Bericht ist den Belegschaftsvertretungsorganen bis spätestens 31.3. des Folgejahres (somit bis zum 31.3.2015) zu übermitteln. Das Gesetz sieht für die Arbeitnehmer eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich des Inhaltes vor. Das Bundeskanzleramt hat einen Praxis-Ratgeber zur Erstellung des Einkommensberichtes zum Download unter http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=51732 zur Verfügung gestellt.
Da die Verpflichtung zur Erstellung des Einkommensberichtes stufenweise eingeführt wurde, ergeben sich folgende Stichtage:
Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer |
Jahr der Erstellung |
Einkommensbericht für |
> 1.000
|
2015
|
2014
|
> 500 |
2016
|
2015
|
> 250
|
2015
|
2014
|
> 150 |
2016
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2015
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